Um die Auflagen der Berufsgenossenschaften hinsichtlich der Arbeitssicherheit zu erfüllen, müssen Absturzsicherungssysteme regelmäßig gewartet werden.
Diese Wartung darf nur von geschultem Personal durchgeführt werden, welches die Schulung alle 12 Monate wiederholen muss.
Die regelmäßige Überprüfung wird ebenfalls dokumentiert, um die Sicherheit der mit und an ihr arbeitenden Personen zu gewährleisten.
Passiert dies nicht, droht gegebenen Falls eine Sperrung der Absturzsicherungsanlage, wodurch keine Dacharbeiten mehr durchgeführt werden dürfen.
Es kommt ebenfalls vor, dass die Ösen der Anschlagpunkte nicht sachgemäß, beispielsweise als Befestigungsanker für Lasten benutzt werden, wodurch diese in Mitleidenschaft gezogen werden können und im schlimmsten Fall, ihre vorgesehene Funktion nicht mehr verlässlich erfüllen.
Unsere Mitarbeiter sind in der Lage, Spuren solcher unsachgemäßen Verwendung zu erkennen und wieder instand zu setzten. Derzeit sind wir mit der Befugnis ausgestattet, die Wartung für Absturzsicherungssystem der Firma „ABS“ durchzuführen und zu dokumentieren.