Asbestsanierung (TRGS 519 / Anl. 3)

Bei Asbest handelt es sich um Mineralien, die häufig wegen ihrer Stabilität, Dämmfähigkeit und Hitzebeständigkeit, in Betonplatten eingearbeitet wurden.

Seit 1993 ist es in Deutschland verboten Asbest und asbesthaltige Produkte herzustellen, oder zu verwenden, da das Einatmen von Asbestfasern gesundheitsschädlich ist.

Die benannten Fasern setzten sich frei, wenn asbesthaltige Produkte bearbeitet oder beschädigt werden.
Durch den großen Asbestschein (TRGS 519 / Anl.3), ist unser Betrieb qualifiziert und unsere Mitarbeiter bestens geschult, um Asbest an Ihrem Objekt professionell und unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorkehrungen zu entfernen.

Ihre Anfrage

Datenschutz(erforderlich)